Keine Scheinselbständigkeit bei Tätigkeit in fremder Praxis
Keine Scheinselbständigkeit bei Tätigkeit in fremder Praxis Ein Physiotherapeut, der seine Tätigkeit in den Praxisräumen eines Kollegen ausübt, behält seinen Status als Selbständiger, so das Sozialgericht Landshut mit Urteil vom 9.5.2018 (Az. S 1 BA 1/189). Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Therapeut ohne eigene Kassenzulassung zwei Tage pro Woche seine Patienten in einer fremden Praxis behandelt. Er nutzte eigene Therapiemittel und orientierte seine Arbeitszeit an den von ihm mit den Patienten vereinbarten Terminen. Als Nutzungsentgelt wurden 30 % der Einnahmen festgelegt, wobei die Leistungsabrechnung über die Kollegenpraxis erfolgte. Gerade dieser Umstand wird von der Deutschen Rentenversicherung häufig zum Anlass genommen, von einer Scheinselbständigkeit auszugehen. Das Sozialgericht stellte jedoch fest, dass das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit nicht zwingend erforderlich sei. Auch eine fehlende Kassenzulassung stehe dem nicht entgegen.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Kollegen helfen Kollegen
Sie suchen einen neuen Partner für Ihre Kanzelei bzw.einen Nachfolger? Oder möchten Sie anderen Steuerberatern fallweise Ihre Mitarbeit anbieten? Für diese und viele andere Situationen steht Ihnen unsere Rubrik ’Kollegen helfen Kollegen’ zur Verfügung.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.