Gebühr für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Gebühr für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung Bedingt durch die Situation auf dem Anlagemarkt werden derzeit Immobilienkredite häufig vorzeitig zurückgeführt, und es fallen Vorfälligkeitsentschädigungen an. Eine Sparkasse in NRW verlangte von ihrem Kunden für deren Berechnung eine Gebühr von 125 €. In München waren es sogar 200 €. Mit Urteil vom 23.1.2018 (Az. 25 O 311/17) hat das LG Dortmund festgestellt, dass entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam seien. Zum gleichen Ergebnis kam das LG München mit Urteil vom 16.5.2018 (Az. 35 O 13599/17). Beide Entscheidungen zeigen erneut, dass Bankgebühren durchaus kritisch zu hinterfragen sind.