Zuständigkeitsvereinbarung nach § 27 AO

Finanzbehörden und Steuerpflichtige haben naturgemäß häufig völlig unterschiedliche Interessen, soweit es um die Auslegung von Steuergesetzen geht. Uns Steuerberatern kommt dabei nicht selten die Rolle des Moderators zu. Einerseits müssen wir dem…