Steuerfalle § 23 EStG bei Einbringungen

Klassische Betriebsaufspaltungen bergen stets das Risiko, dass sie durch den plötzlichen Tod des 'Besitzunternehmers' als beendet gelten und deshalb Grundstücke und GmbH-Anteile zu Privatvermögen werden. Wir empfehlen normalerweise, das…