Lohnfortzahlung im Urlaubsfall
Lohnfortzahlung im Urlaubsfall Im Rahmen von Betriebsprüfungen kontrolliert die Deutsche Rentenversicherung auch, ob Arbeitnehmern während ihres Urlaubs die volle ihnen zustehende Vergütung ausgezahlt wurde. Ist dies aus Prüfersicht nicht der Fall, kann es zur Beitragserhebung für den nicht ausgezahlten Differenzbetrag kommen ('Phantomlohn'). Bekanntlich ist in § 11 Bundesurlaubsgesetz geregelt, dass das Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen (inklusive erfolgsabhängiger Vergütungen) auch für die Urlaubstage zu zahlen ist. In der Praxis übersehen wird häufig, dass diese Vergütung für die Urlaubstage neben Provisionen oder sonstigen Nachzahlungen für zurückliegende Abrechnungszeiträume zu leisten ist.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Kollegen helfen Kollegen
Sie suchen einen neuen Partner für Ihre Kanzelei bzw.einen Nachfolger? Oder möchten Sie anderen Steuerberatern fallweise Ihre Mitarbeit anbieten? Für diese und viele andere Situationen steht Ihnen unsere Rubrik ’Kollegen helfen Kollegen’ zur Verfügung.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.