Praxishinweise zur Schätzungsabwehr im steuerlichen und strafrechtlichen Verfahren (Teil II)

Für griffweise Schätzungen bestehen deutliche Einschränkungen. So ist eine griffweise Schätzung diejenige Schätzungsmethode mit der größten Unsicherheit und darf daher allenfalls nachrangig gegenüber anderen Methoden angewandt werden (BFH-Beschluss…