Fahrerflucht eines Anwalts rechtfertigt Geldbuße der Kammer

Fahrerflucht eines Anwalts rechtfertigt Geldbuße der Kammer Wird ein Rechtsanwalt wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe verurteilt (hier: 30 Tagessätze und zwei Monate Fahrverbot), so beeinträchtigt er die Achtung und das Vertrauen der Rechtsuchenden in die Anwaltschaft und verstößt gegen seine Berufspflichten nach § 43 BRAO. Der Jurist hatte beim Einparken ein Fahrzeug beschädigt und sich aus dem Staub gemacht, obwohl er den Schaden bemerkt haben musste. Dies rechtfertigt nach Auffassung des Anwaltsgerichts Köln (Az. 1 AnwG 40/16) die Verhängung einer Geldbuße durch die Kammer in Höhe von 400 €.