Arbeitszeitbetrug erlaubt Kündigung
Arbeitszeitbetrug erlaubt Kündigung In fast allen Steuerbüros ermitteln die Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten selbst, in der Regel EDV-gestützt über entsprechende Module der Kanzleisoftware. Eine genaue oder gar lückenlose Kontrolle ist dabei von den Kanzleiinhabern oder Geschäftsführern meist nicht gewünscht. Leider wird dieses Vertrauen gelegentlich auch missbraucht. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9.8.2017 (Az. 4 Sa 12/17) erlaubt ein Betrug bei der Arbeitszeit eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Im Urteilsfall hatte ein Restaurantleiter in Stundenlisten für sich selbst Arbeitszeiten eingetragen, zu denen er an seinem Arbeitsplatz nicht anwesend war. Der Vorgang war durch Zeugenaussagen belegt und rechtfertigte nach Ansicht des Gerichts eine sofortige Kündigung, weil es sich um einen schweren Vertrauensbruch handelte.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Kollegen helfen Kollegen
Sie suchen einen neuen Partner für Ihre Kanzelei bzw.einen Nachfolger? Oder möchten Sie anderen Steuerberatern fallweise Ihre Mitarbeit anbieten? Für diese und viele andere Situationen steht Ihnen unsere Rubrik ’Kollegen helfen Kollegen’ zur Verfügung.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.