Musikschullehrer nicht sozialversicherungspflichtig
Musikschullehrer nicht sozialversicherungspflichtig Das BSG hat mit Urteil vom 14.3.2018 (Az. B 12 R 3/17 R) entschieden, dass Musiklehrer an kommunalen Musikschulen nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, auch wenn sie das Lehrplanwerk des Verbands deutscher Musikschulen zu beachten haben. Im konkreten Fall war ein Musiklehrer auf Grundlage wiederholter Honorarverträge für die Musikschule tätig. Wie schon in früheren Entscheidungen, sah auch in diesem Fall das BSG hier keinen Fall der Scheinselbständigkeit. Leider weigert sich die DRV immer noch und immer wieder, die für kommunale Musikschulen geltenden Urteile auch bei vergleichbaren Vertragsgestaltungen außerhalb des öffentlichen Bildungsbetriebs anzuwenden.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Kollegen helfen Kollegen
Sie suchen einen neuen Partner für Ihre Kanzelei bzw.einen Nachfolger? Oder möchten Sie anderen Steuerberatern fallweise Ihre Mitarbeit anbieten? Für diese und viele andere Situationen steht Ihnen unsere Rubrik ’Kollegen helfen Kollegen’ zur Verfügung.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.