Kindergeld bei Ausbildungsunterbrechung wegen Krankheit

Kindergeld bei Ausbildungsunterbrechung wegen Krankheit Nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 20.2.2018 (Az. 2 K 2487/16) besteht der Anspruch auf Kindergeld auch dann, wenn eine Ausbildung krankheitsbedingt unterbrochen wird. Geklagt hatte eine Mutter, deren Tochter eine staatlich anerkannte Berufsfachschule für Mode besuchte und wegen gesundheitlicher Probleme vorübergehend hieran gehindert war. Der Familienkasse wurde mitgeteilt, dass die Ausbildung voraussichtlich in einigen Monaten fortgesetzt werde. Dennoch lehnte diese die weitere Gewährung von Kindergeld ab, weil aus ihrer Sicht die Ausbildung abgebrochen worden sei. Das Finanzgericht sah dies anders, selbst unter dem Gesichtspunkt, dass die Dauer der Unterbrechung nicht absehbar war. Maßgeblich sei nur der Grund für die Unterbrechung der Ausbildung, in diesem Fall die Krankheit.