Verluste der GmbH und Eindeutigkeit des Tantiemevertrags

Leider scheint der I. Senat des BFH nicht geneigt, seine oft überzogen strenge Haltung gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) zu mildern. Die für Gestaltungsüberlegungen zu ziehende Konsequenz extrem vorsichtiger Vereinbarungen gilt auch…