Immobilienbewertung
Mit BMF-Schreiben vom 30.1.2023 (Az. IV C 7 – S 3225/20/10001 :004 ii042305) hat die Finanzverwaltung die zur Ermittlung der Gebäudesachwerte nach § 190 Bewertungsgesetz (BewG) maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II. BewG bekanntgegeben. Diese sind für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2023 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts heranzuziehen und führen zu höheren Grundbesitzwerten bei der Übertragung von Immobilien. Wir hatten über die Problematik erhöhter Grundbesitzwerte bereits in 'immo' 25/22 berichtet.
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