Betriebskostenabrechnung mit nicht geeichten Messgeräten
Nicht vergessen! Kaltwasserzähler müssen Sie alle sechs Jahre und Warmwasser- bzw. Wärmezähler alle fünf Jahre nacheichen bzw. erneut beglaubigen lassen. Nach Ablauf ihrer Eichgültigkeitsdauer dürfen die Geräte im geschäftlichen Verkehr nicht mehr…
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