Betriebskostenabrechnung mit nicht geeichten Messgeräten

Nicht vergessen! Kaltwasserzähler müssen Sie alle sechs Jahre und Warmwasser- bzw. Wärmezähler alle fünf Jahre nacheichen bzw. erneut beglaubigen lassen. Nach Ablauf ihrer Eichgültigkeitsdauer dürfen die Geräte im geschäftlichen Verkehr nicht mehr…