Erschließungsbeiträge

Erschließungsbeiträge Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze ist nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 6.9.2018 verfassungswidrig (Az. 9 C 5.17). Im konkreten Fall erhielt der Eigentümer mehrerer Grundstücke in einem Gewerbegebiet im Jahr 2011 Erschließungsbeitragsbescheide i. H. v. insgesamt mehr als 70.000 € für das Teilstück einer Straße, mit deren Ausbau bereits 1986 begonnen wurde. Nach Ansicht der Leipziger Richter darf es der Gesetzgeber nicht gänzlich unterlassen, der Abgabenerhebung eine bestimmte zeitliche Grenze zu setzen. Endgültig entscheiden muss nun das Bundesverfassungsgericht.