Asbest

Asbest Hat ein Sachverständiger festgestellt, dass wegen einer „vollständigen Überdeckung des Fußbodens“ (hier durch Laminat) der Austritt asbesthaltiger Stoffe nicht möglich ist, so hat ein Mieter keinen Anspruch darauf festzustellen, ob in seiner Wohnung eine Asbestbelastung vorliegt. Das heißt: Der Laminatboden muss nicht „aufgehoben“ werden, um diese Feststellung zu ermöglichen (LG Berlin, Az. 65 S 209/17).