Aus der Praxis: Verteilter Erhaltungsaufwand über den Tod hinaus?

Immobilienbesitzer müssen ihr Betongold pflegen, damit die Substanz erhalten bleibt und im Falle einer Vermietung weiterhin Erträge abwirft. Als Vermieter können Sie solche Erhaltungsaufwendungen natürlich steuerlich geltend machen und Ihr zu…