Mischmasch bei Handwerkerleistungen

Mischmasch bei Handwerkerleistungen Harte Entscheidung des BFH (Urteil vom 21.2.2018, Az. VI R 18/16). Bei der Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes kann die Steuerermäßigung für häusliche Handwerkerleistungen nicht in Anspruch genommen werden. Im Streitfall gab es vor der Verlegung der Leitung lediglich eine Sickergrube auf dem Grundstück. Von den Kosten in Höhe von knapp 4.000 € wollten die Hausbesitzer 20 % des darin enthaltenen Lohnanteils als „haushaltsnahe Handwerkerleistung“ steuerwirksam absetzen. Der BFH aber sagt „nein“. Die Handwerkerleistung habe nicht „in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt“ gestanden. Denn es handele sich um einen Baukostenzuschuss, der im Unterschied zu einem Hausanschluss nicht nur einzelnen Grundstückseigentümern, sondern allen Nutzern des allgemeinen Versorgungsnetzes zugutekomme. Er werde damit nicht „im Haushalt“ erbracht.