Vertrags-K.O. bei nachträglicher „Ohne-Rechnung-Abrede“

„Wohnungsvermieter, die nachträglich gemeinsame Sache mit Schwarzarbeitern machen, haben weder Gewährleistungs- noch Rückzahlungsansprüche, wenn sie mit dem Handwerker vereinbaren, dass teilweise 'schwarz' gezahlt werden soll. Das hat der BGH jetzt…