Mieterhöhung

Mieterhöhung Zahlt Ihr Mieter dreimal anstandslos – also ohne Vorbehalt – die von Ihnen verlangte erhöhte Miete, hat er der Mieterhöhung damit konkludent zugestimmt, sagt der BGH in einem Beschluss vom 30.1.2018 (VIII ZB 74/16 ii 06/18-07). Unerheblich ist, ob der Mieter seinen Dauerauftrag geändert oder die neue Miete jeweils separat überwiesen hat. Sie brauchen ihn in diesem Fall nicht auf Zustimmung zu verklagen. Im Streitfall hatte der Vermieter das dennoch getan und ist auf den Prozesskosten sitzengeblieben.