Gartenpflege

Gartenpflege Können die Mieter der Nebenkostenabrechnung nicht entnehmen, welche Leistungen für Gartenpflege den auf sie umgelegten Kosten gegenüberstehen, können sie auch nicht beurteilen, ob die Kosten in dieser Höhe wirtschaftlich sind oder nicht, sagt das AG Münster (Az. 61 C 3254/15). Eine pauschale Abrechnung sei daher unzulässig. Vor allem in den Wintermonaten sei nicht nachvollziehbar, welche Gartenarbeiten finanziert werden müssten.