Unterschied zwischen Vermächtnis und Erbschaft

Reicht eine in der Schweiz verstorbene Frau eine Immobilie in Deutschland über ein Vermächtnis an ihre in den USA lebende Nichte weiter, so muss diese dafür keine Erbschaftsteuer zahlen. Vo­raussetzung ist, dass weder die Erb­lasserin noch die Erbin Deutsche sind – und beide im Ausland leben. Das war hier der Fall. Es sei dabei wichtig, dass der künftige Nutznießer die Immobilien nicht vererbt bekomme, sondern als Vermächtnis erhalte. Der Unterschied liege darin, dass ein Erbe unmittelbar im Zeitpunkt des Todes Eigentümer wird, während es bei einem Vermächtnis „nur“ einen Herausgabe­anspruch an den oder die Erben gibt. Maßgeblich für die Erbschaftsteuer ist nur „die Erlangung des Eigentums zum Zeitpunkt des Todes“. Das Eigentum geht in diesem Fall – anders als beim Erbe – aber erst durch die notarielle Eintragung an den Empfänger des Vermächtnisses über (BFH, Az. II R 37/19). Übrigens: Für Deutsche gilt die ­Steuerfreiheit auch, falls sie seit mehr als fünf Jahren im Ausland leben.