Keine Rücknahmeverpflichtung bei vorschneller Kündigung

Hat Ihr Arbeitnehmer gekündigt, zieht er danach die Kündigung wieder zurück und Sie reagieren nicht darauf, bleibt die Kündigung bestehen. Ausnahme: Einem objektiven Dritten hätte es sich aufdrängen müssen, dass Sie als Arbeitgeber den Mit­arbeiter…