Keine Rücknahmeverpflichtung bei vorschneller Kündigung
Hat Ihr Arbeitnehmer gekündigt, zieht er danach die Kündigung wieder zurück und Sie reagieren nicht darauf, bleibt die Kündigung bestehen. Ausnahme: Einem objektiven Dritten hätte es sich aufdrängen müssen, dass Sie als Arbeitgeber den Mitarbeiter…
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