Einmalzahlung kann ein steuerfreier Sachbezug sein

Schließt ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter im Rahmen einer Gruppenversicherung einen privaten Krankenversicherungs-Zusatzschutz ab, so können die von ihm für die Angestellten bezahlten Beiträge als steuer- und sozialversicherungsfreier Sachbezug gelten – und zwar auch dann, wenn die Beiträge in einer Summe bezahlt werden und diese oberhalb des monatlichen Freibetrags (50 € pro Person) liegen. Hier ging es um Jahresbeträge zwischen rund 100 € und knapp 430 €. Auf das Jahr bezogen (also auf zwölf Monate aufgeteilt) liegen die Summen klar unterhalb der monatlichen Grenze. Außerdem war der Sachbezug durch die Einmalzahlung des Arbeitgebers noch nicht den Mitarbeitern zugeflossen (BFH, Az. VI R 14/18).