Lohnsteuer: Designierter Ex-GF haftet nicht (mehr)
Es wurde und wird – zu Recht – geradezu gebetsmühlenhaft wiederholt: Ein GmbH-Geschäftsführer (GF) hat die Pflicht, die Lohnsteuer a) richtig zu berechnen, b) korrekt einzubehalten und c) bei Fälligkeit vollständig an das Finanzamt zu überweisen.…
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