Lohnsteuer: Designierter Ex-GF haftet nicht (mehr)

Es wurde und wird – zu Recht – geradezu gebetsmühlenhaft wiederholt: Ein GmbH-Geschäftsführer (GF) hat die Pflicht, die Lohnsteuer a) richtig zu berechnen, b) korrekt einzubehalten und c) bei Fälligkeit vollständig an das Finanz­amt zu überweisen.…