Geschäftsjahresänderung: Rückwirkende Eintragung möglich?

Die Änderung des Geschäftsjahrs einer GmbH durch satzungsändernde Beschlussfassung ist grundsätzlich zulässig, auch unter Bildung eines Rumpfgeschäftsjahrs, sofern es hierfür einen sachlichen Grund gibt, der aber i. d. R. schnell gefunden ist.…