Ein Prüfungsbericht ist kein Bescheid

Ein Prüfungsbericht ist kein Bescheid Erhält ein Gewerbetreibender nach einer steuerlichen Außenprüfung einen sogenannten Prüfungsbericht, der die Grundlage für die Änderung von Steuerbescheiden ist, so kann gegen diesen Bericht kein Einspruch eingelegt werden. Das ist erst möglich, wenn die Bescheide ergangen sind. Der Bericht ist kein Verwaltungsakt. Führt die Prüfung jedoch nicht zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlage, so genügt eine entsprechende Mitteilung der Behörde (Niedersächsisches FG, Az. 13 K 254/20). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde Revision beim BFH (Az. IV R 17/22) eingelegt.