Betriebsaufspaltung: Beteiligung von Kindern

Steuerrechtlich liegt keine Betriebsaufspaltung vor, wenn der die Besitzgesellschaft beherrschende Gesellschafter über exakt 50 % der Stimmen der Betriebskapitalgesellschaft verfügt. Aber Achtung: Stimmen eines ebenfalls beteiligten Kindes werden…