Feier für Vorgesetzte wird nicht pauschaliert
Feier für Vorgesetzte wird nicht pauschaliert Die Kosten für eine betriebliche Weihnachtsfeier kann nicht pauschal mit 25 % lohnversteuert werden, wenn die Feier nicht allen Mitarbeitern offenstand. Zwar könne eine solche Veranstaltung pauschal versteuert werden, sofern sie nur für einen separaten Betriebsteil organisiert wird, jedoch dort für sämtliche Mitarbeiter aus dem Betriebsteil. Eine Weihnachtsfeier, die nur Vorstands- und Führungskräften offensteht, darf nicht pauschal versteuert werden (FG Köln, Az. 6 K 2175/20).
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