Anhebung Entfernungspauschale
Anhebung Entfernungspauschale Angesichts der gestiegenen Spritpreise wurde die für 2024 vorgesehene befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) vorgezogen. Sie wird rückwirkend ab dem 1.1.2022 auf 38 Cent erhöht. Mit Inkrafttreten dieser Regelung kann im darauffolgenden Monat die Anpassung eines Freibetrags im Lohnsteuerermäßigungsverfahren beantragt werden. Die vorgezogene Anhebung der Entfernungspauschale gilt auch für Fahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sowie für die bis 2026 befristete Anhebung der Bemessungsgrundlage der Mobilitätsprämie (§§ 101 bis 109 EStG).
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