Keine Rücknahmeverpflichtung bei vorschneller Kündigung
Hat Ihr Arbeitnehmer gekündigt, dann die Kündigung wieder zurückgenommen, Sie aber nicht darauf reagieren, bleibt die Kündigung bestehen. Ausnahme: Einem objektiven Dritten hätte es sich aufdrängen müssen, Sie als Arbeitgeber wollten den…
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