Keine Rücknahmeverpflichtung bei vorschneller Kündigung

Hat Ihr Arbeitnehmer gekündigt, dann die Kündigung wieder zurückgenommen, Sie aber nicht darauf reagieren, bleibt die Kündigung bestehen. Ausnahme: Einem objek­tiven Dritten hätte es sich aufdrängen müssen, Sie als ­Arbeitgeber wollten den…