Ohne Kontakt zu Asbest am Arbeitsplatz keine Berufskrankheit

Zweifelsfrei ist es keinem Arbeitgeber gleichgültig, wenn einer seiner Mitarbeiter an Krebs erkrankt und stirbt. So auch im Fall eines Arbeitgeber-Kollegen, der einen gastronomischen Betrieb hat. Einer der bei ihm beschäftigten ­Köche hatte einen…