Auf den Punkt gebracht

Auf den Punkt gebracht Während der Arbeitszeit Fußball gucken — erlaubt? Kein Chef muss sich bieten lassen, dass Angestellte 90 Minuten gebannt vorm Bildschirm hocken. Allerdings hat die Rechtslage sich hierbei zugunsten der Arbeitnehmer verschoben. Drohte früher beim Fernsehgucken während der Arbeit noch eine Kündigung, so wird inzwischen erst einmal eine Abmahnung fällig. Hintergrund ist eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes Frankfurt. Dieses erklärte eine Kündigung für ungültig, die einem Verkäufer eines Elek­tro­marktes ausgesprochen wurde. Das Gericht klassifizierte Fußballgucken während des Turniers als „sozial angemessenes Verhalten“, weswegen mit einer Abmahnung gewissermaßen nur eine „Gelbe Karte“ als Sanktion zulässig sei. Wer allerdings den Chef vorher um Erlaubnis fragt, und hat der nichts dagegen, muss mit keinen Sanktionen rechnen. Vorsicht beim Gucken am PC: Hat der Arbeitgeber die private Nutzung des für dienstliche Zwecke bereitgestellten Internetzugangs verboten, kann ein Verstoß zur Kündigung führen.