Bezahlte Kennzeichenwerbung ist lohnsteuerpflichtig
Zahlen Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern ein Entgelt dafür, dass sie auf dem Kennzeichenhalter Werbung für Ihr Unternehmen machen, dann ist das hierfür gezahlte Entgelt steuerpflichtiger Arbeitslohn, sofern dem abgeschlossenen…
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