Auf den Punkt gebracht
Auf den Punkt gebracht Wenn die Chefs Weihnachten feiern: Nach Ansicht des FG Köln (Az. 6 K 2175/20; Revision beim BFH unter Az. VI R 5/22 anhängig) findet die pauschale Besteuerung (Steuersatz von 25 %) für Betriebsveranstaltungen keine Anwendung auf Veranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen. Im Urteilsfall ging es um eine Weihnachtsfeier für Vorstandsmitglieder und Führungskräfte. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen führt somit zur Versteuerung eines geldwerten Vorteils nach den persönlichen Besteuerungsmerkmalen.
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