Auf den Punkt gebracht

Auf den Punkt gebracht Wenn die Chefs Weihnachten feiern: Nach Ansicht des FG Köln (Az. 6 K 2175/20; Revision beim BFH unter Az. VI R 5/22 anhängig) findet die pauschale Besteuerung (Steuersatz von 25 %) für Betriebsveranstaltungen keine Anwendung auf Veranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen. Im Urteilsfall ging es um eine Weihnachtsfeier für Vorstandsmitglieder und Führungskräfte. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen führt ­somit zur Versteuerung eines geldwerten Vorteils nach den persönlichen Besteuerungsmerkmalen.