Auf den Punkt gebracht

Auf den Punkt gebracht Minijob neben Betriebsrente? Häufig teilt der Arbeitgeber das ­Interesse eines Arbeitnehmers, nach Eintritt in den Ruhestand in beschränktem Umfang weiter zu arbeiten, etwa im Rahmen eines Minijobs. Bezieht der Betroffene jedoch eine Betriebsrente, scheidet die pauschale Versteuerung im Rahmen eines Minijobs aus. Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (zum Beispiel Urteil vom 27.7.1990, Az. VI R 20/89) ist eine Aufteilung eines einheit­lichen Arbeitsverhältnisses in einen 'regulär' und einen pauschaliert versteuerten Teil nicht möglich.