Corona-Sonderzahlung nicht pfändbar

Nach § 850a Nr. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO) sind Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen, nicht pfändbar. Zahlt also ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an…