Die Befristung von Arbeitsverträgen soll erschwert werden
Nach aktuellem Recht dürfen Arbeitsverträge ohne Sachgrund für insgesamt höchstens zwei Jahre (= 24 Monate) befristet werden. Solche Arbeitsverträge können aktuell noch dreimal verlängert werden. Damit kein Missverständnis aufkommt: Also nicht…
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