Die Befristung von Arbeitsverträgen soll erschwert werden

Nach aktuellem Recht dürfen Arbeitsverträge ohne Sachgrund für insgesamt höchstens zwei Jahre (= 24 Monate) befristet werden. Solche Arbeitsverträge können aktuell noch dreimal verlängert werden. Damit kein Missverständnis aufkommt: Also nicht…