Überstunden und die Darlegungslast des Arbeitnehmers

Sie als Arbeitgeber müssen Überstunden nur dann vergüten, sehr verehrte Damen und Herren, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens muss der Arbeitnehmer die Überstunden tatsächlich geleistet haben und zweitens müssen Sie als Arbeitgeber die…