Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung

Sie als Arbeitgeber schulden Ihren Mitarbeitern grundsätzlich den Bruttolohn. Davon berechnen Sie dann die Lohn- und möglicherweise Kirchensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge, behalten diese ein und überweisen sie zum Fälligkeitszeitpunkt in…