Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit sind unpfändbar

Die Lohnpfändung, also die Pfändung des Arbeitseinkommens eines Ihrer Mitarbeiter, ist eine der häufigsten Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. Natürlich dürfen Sie nicht einfach so auf Anregung von irgendjemandem, der glaubt, Ihr Mitarbeiter sei ihm…