Recht auf Mitbestimmung: Bei Überstunden von Führungskräften?

Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die Arbeitszeit an einem Werktag, also an jedem Tag außer dem Sonntag, nicht mehr als acht Stunden betragen (§ 3 ArbZG). Sonntagsarbeit ist erlaubt, aber nur mit Einschränkungen (§ 9 ArbZG und § 10 ArbZG).…