Recht auf Mitbestimmung: Bei Überstunden von Führungskräften?
Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die Arbeitszeit an einem Werktag, also an jedem Tag außer dem Sonntag, nicht mehr als acht Stunden betragen (§ 3 ArbZG). Sonntagsarbeit ist erlaubt, aber nur mit Einschränkungen (§ 9 ArbZG und § 10 ArbZG).…
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