Auf den Punkt gebracht — Urlaubsrecht

Auf den Punkt gebracht — UrlaubsrechtAuch geschenkte Reise darf nicht ohne Arbeitgeber-Segen angetreten werden. Hat eine Arbeitnehmerin eine Reise geschenkt bekommen (hier wegen eines bestandenen Masterstudiums), die allerdings kurzfristig angetreten werden muss, so darf sie das dennoch nicht ohne die Zustimmung ihres Arbeitgebers tun. Geschieht das trotzdem, so kann sie einer Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses nicht dadurch entgehen, dass „angesichts der besonderen Umstände allenfalls eine Abmahnung“ hätte ausgesprochen werden dürfen (LAG Düsseldorf, Az. 8 Sa 87/18).