Auf den Punkt gebracht — Werbungskosten

Auf den Punkt gebracht — WerbungskostenFür den Shuttle zu einer Betriebsveranstaltung fällt keine Steuer an. Stellt ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten einen Shuttlebus zu einer Veranstaltung zur Ehrung von Jubilaren des Betriebes zur Verfügung, der von der Hauptverwaltung des Unternehmens zum Veranstaltungsort fährt, so fällt für die Arbeitnehmer für diesen Teil kein „geldwerter Vorteil“ an. Die Kosten für den Bus (hier machte das knapp 500 € aus) durften nicht auf die Gesamtkosten des Arbeitgebers aufgeschlagen werden, was zur Folge hatte, dass die Aufwendungen pro Beschäftigten weniger als 110 € betrugen. Und weil damit die Freigrenze (mit Wirkung ab 2015 umgewandelt in einen Freibetrag) in Höhe von 110 € unterschritten wurde (hier um 45 Cent), musste dafür keine Lohnsteuer abgeführt werden. Die Reisekosten seien „wie steuerfreier Werbungskostenersatz“ zu behandeln (FG Düsseldorf, Az. 9 K 580/17).