Letzte Meldung

Letzte Meldung Diese Woche Mittwoch, den 6. Dezember, ist im Sinne des Fachhandels nicht Knecht Ruprecht, sondern der Nikolaus am Europäischen Gerichtshof (EuGH) erschienen. Entschieden hat der EuGH, dass Markenhersteller ihren Vertriebspartnern im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems unter bestimmten Umständen den Verkauf über Amazon, Ebay und Co. verbieten dürfen. Da die Urteilsgründe noch veröffentlicht werden und eine Einordnung der Entscheidung im Hinblick auf die bisher geübte Rechtspraxis des Bundeskartellamtes noch erfolgt, halten wir Sie zu Bewertung und Auswertung der Urteilsgründe in den kommenden Ausgaben auf dem Laufenden! Unter tinyurl.com/ycaqx5oq haben wir für Sie eine erste Einschätzung. 'markt intern'-Justiziar und Kartellrechtsexperte Dr. Gregor Kuntze-Kaufhold begrüßt das Urteil des EuGH: „Der EuGH stellt klar, dass Markenhersteller berechtigt sind, hochwertige Erzeugnisse auch in digitalen Zeiten allein über servicestarke Vertriebswege abzusetzen, wenn sie das für erforderlich halten, um dem Image ihrer Marke gerecht zu werden. Ein Zwang zum Vertrieb über digitale Plattformen besteht nicht. Dieses Bekenntnis zur Vertriebsautonomie ist erfreulich, weil es verlässliche Partnerschaften mit qualifizierten Händlern vor Ort erlaubt.“ Zu hoffen wäre, dass in Fortsetzung dieser Entscheidung der Oligopolisierung oder gar Monopolisierung des Onlineverkaufs durch bekannte Drittplattformen ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden kann.