Lob von Familienbetrieben für Interessengemeinschaft NRW-Soforthilfe

Am 17. März 2023 verkündet das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) eine Entscheidung, auf die Familienbetriebe mit Spannung gewartet ­haben. Die Inhaberin eines Kosmetikinstitutes klagte mit weiteren Selbständigen gegen den Rückzahlungs-Bescheid des Landes Nordrhein-Westfalen. Auszug aus der OVG Münster-Entscheidung: „Die erfolgten (Teil-)Rückforderungen von Corona-Soforthilfen sind rechtswidrig und die Rückforderungsbescheide deshalb aufzuheben.“ Unterstützt werden die Betroffenen Kläger durch die Interessengemeinschaft NRW-Soforthilfe/Erkrath. Diese wird von Inhabern einer Parfümerie bzw. eines Kosmetikinstitutes gelobt. Das Lob geben wir an Reiner Hermann, Vertreter der Interessen­gemeinschaft, für sein Engagement weiter. Ihn sowie die Wirtschaftskanzlei Orth Kluth/Düsseldorf, die die Musterklagen vor insgesamt sieben NRW-Verwaltungsgerichten führte, lassen wir zu den Auswirkungen der OVG Münster-Entscheidung in Kürze hier zu Wort kommen.