Keine Manufaktur ohne Tradition
Keine Manufaktur ohne Tradition In einem Rechtsstreit um einen Hersteller von Blechschildern stellt das Oberlandesgericht Frankfurt Grundsätze auf, die einen auch in der Hörakustik-Branche gebräuchlichen Begriff betreffen. Mit einer Manufaktur verbindet der maßgebliche Verkehrskreis demnach „im Gegensatz zur industriellen Herstellung von Produkten eine Herstellungsstätte mit langer Tradition und Handfertigung hoher Qualitäten“ (Az. 6 U 46/20). Die Interpretation einer Manufaktur als Indiz für Handfertigung ist nicht der große juristische Geistesblitz, sondern zeigt, dass einer der urteilenden Richter mal eine Stunde Latein gehabt haben muss. Dass das Verbraucherverständnis aber auch eine lange Tradition damit verbinde, ist dagegen eher überraschend. Marktneulinge sollten nach dieser Auffassung vorsichtig sein, ihr Anfertigen von Otoplastiken als „Manufaktur“-Leistung zu bezeichnen.
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