Keine Cochlea-Implantation bei hörbehindertem Kind
Keine Cochlea-Implantation bei hörbehindertem Kind Über manche Eltern muss man sich schon wundern. Erst kürzlich erklärte die Weltgesundheitsorganisation WHO/CH-Genf Impfgegner zum globalen Gesundheitsrisiko. Ein Fall aus der Hörakustik-Branche: Mit Beschluss vom 28.1.2019 sah das Amtsgericht Goslar aktuell von familienrechtlichen Maßnahmen gegen hörbehinderte Eltern ab, die ihr ebenfalls hörbehindertes Kind keiner Cochlea-Implantation unterziehen wollen. Das Sorgerechtsverfahren wurde auf eine Mitteilung des Jugendamtes Goslar eingeleitet, das wegen der Verweigerung der Cochlea-Implantation eine erhebliche nachhaltige und schwerwiegende Schädigung des Kindes insbesondere im sozialen und späteren beruflichen Leben fürchtete. Die Kindeseltern sind hingegen der Auffassung, das Operationsrisiko bei der Narkose und die Gefahr möglicher Hirn- und Nervenschädigungen seien zu hoch, während es ungewiss sei, ob sich das Sprach- und Hörvermögen ihres Kindes wesentlich verbessern werde. Ganz unversorgt bleibt der Nachwuchs zum Glück nicht: Es erhält ein Hörgerät. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
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