Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter„Vielen Dank für den Hinweis“, kontaktiert uns Wolfgang Krista, Geschäftsführer IBU Consulting/Bonn, auf unsere Information hin, dass das Bayerische Landesamt für Datenschutz/Ansbach von seiner Position abgerückt sei, ein Hörakustiker bräuchte unabhängig von der Zahl der Beschäftigten einen Datenschutzbeauftragten (H 08/18), schränkt jedoch ein: „Es bleibt aber weiter offen, ob ein Hörakustiker aufgrund der Risikobetrachtung der Datenspeicherung eine Datenschutzfolgeabschätzung machen muss. Im Einzelfall führt dieses zur Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu konsultieren.“