Ein Geschenk von 'mi' für Sie!

Ein Geschenk von 'mi' für Sie! Die Gründe, Reise- oder Bewirtungskosten beim Fiskus geltend zu machen, sind viel­fältig: Kunden- oder Lieferanten-Termine Fortbildungs­ver­anstaltungen Messen Seminare usw. „Aber häufig fällt der ­Ansatz der Kosten hinten runter. Sei es, dass es für diese oder jene Fahrt nur ein paar Euro sind, sei es, dass in der Zettelwirtschaft Quittungen nicht mehr zugeordnet werden können oder fehlen oder gleich der Ansatz der Reise ganz vergessen wird. ­Damit ­unseren Lesern das nicht passiert, haben wir unsere Berech­nungsformulare auf den neuesten Stand gebracht und zahlreiche aktuelle Tipps für Sie in der Beilage zusammengestellt“, erläutert Karl-Heinz Klein, Chefredakteur unseres Schwesterdienstes 'steuertip'. Damit Sie direkt zum Jahresbeginn schon Steuern sparen, können Sie ab heute die Berechnungsformulare für das Jahr 2023 als interaktive PDF-Dateien sowie weitere ­Infos und Arbeitshilfen aus der Beilage 'Steuern Spezial' per E-Mail an moebel@markt-intern.de mit dem Stichwort 'steuertip-Beilage' anfordern. So können Sie Ihre Kosten steuermindernd beim Fiskus geltend machen und sich bares Geld zurückholen! Anfang Januar, nach den 'mi'-Betriebsferien – s. u. –, werden wir Ihnen die Datei zusenden. Noch ein kleiner Zusatz-Hinweis: Die 'steuertip'-Kollegen erarbeiten neben den wöchent­lichen Steuerspar-Tipps im Laufe des Jahres eine Vielzahl solcher Arbeitshilfen zu unterschiedlichsten Themen. Als Abonnent von 'markt intern'-Möbel-Fachhandel erhalten Sie auf ein Zweit-Abonnement des 'steuertip' 40 % Rabatt. Ein 'steuertip'-­Ansichtsexemplar können Sie gerne unter Tel. 0211 6698-111 oder per Mail an steuertip@markt-intern.de abfordern.