Möbel-Fachhandel

Ausgabe: Mö 29/18

Datum: Düsseldorf, 19. Juli 2018 | 34. Jahrgang | ISSN 1431-3383

Unter riesigem PR-Tamtam gewährte Ikea einst generös das uneingeschränkte Rückgaberecht. Dann Kehrtwende Nr. 1: Die zeitliche Begrenzung auf ein Jahr. Jetzt Kehrtwende Nr. 2: Ikea zahlt nur noch dann den Kaufpreis zurück, wenn der Kunde neue, unbenutzte Möbel in die Filiale karrt. Fazit: Als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet. Peinlich! Die 'mi'-Themen der Woche: Trendscouts auf IFA IMB Blum knapp an der 2-Mrd.-€-Marke BSH mit neuem F&E-Gebäude auf deutschem Boden. – Doch zunächst, verehrte Leserin, geehrter Leser, eine vorsichtige Standortbestimmung:

Inhaltsverzeichnis der Ausgabe Mö 29/18: